Aufnahmeblatt für Gemeindewohnungen

Bitte beachten Sie, dass auch bei der Nutzung des online-Formulars nachstehender Hinweis gilt:

Die von mir gemachten Angaben entsprechen der Wahrheit. Ich nehme zur Kenntnis, dass wissentlich falsche Angaben zum Verfall meiner Vormerkung führen. Ich bin mit der elektronischen Verarbeitung meiner Daten durch die Stadtgemeinde Ebreichsdorf einverstanden. Jede Änderung dieser Daten ist der Stadtgemeinde Ebreichsdorf umgehend mitzuteilen.

Die Geltungsdauer des Ansuchens beträgt ein Jahr. Nach Ablauf eines Jahres, ab dem Einreichdatum, muss eine Verlängerung eingereicht werden. Nur in diesem Fall bleibt der ursprüngliche Reihungsplatz erhalten. Bei Nichtverlängerung wird der/die Wohnungswerber/in von der Reihungsliste gestrichen.

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

Die bisherige Wohnung ist: (optional)
Hat der Wohnungswerber (oder Ehepartner/Lebensgefährte) noch andere Wohnungen/Haus zur Verfügung?
Besteht Haus-/Grundeigentum des Wohnungswerbers oder dessen Ehepartners/Lebensgefährten?
War der Wohnungswerber oder dessen Ehepartner/Lebensgefährte bereits Mieter einer Gemeindewohnung?
Sind bereits andere Möglichkeiten zur Wohnversorgung ergriffen worden?
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