Kindergarteneinschreibung für das Kindergartenjahr 2024/2025
Ab dem Kindergartenjahr 2024/25 ist der Eintritt in den Landeskindergarten mit dem 2. Geburtstag möglich.
Die Anmeldung für einen Kindergartenplatz in einem der fünf Landeskindergärten der Stadtgemeinde Ebreichsdorf findet ab sofort per e-mail an kindergartenanmeldung@ebreichsdorf.at statt.
Dafür füllen Sie bitte folgendes Formular aus:
PDF: Formular_Anmeldung_Kindergartenjahr_2024_25.pdf herunterladen (0.03 MB)
PDF ausfüllbar: Formular_Anmeldung_Kindergartenjahr_2024_25_ausfüllbar.pdf herunterladen (0.03 MB)
Wir ersuchen Sie, dieses ausgefüllt mit folgenden Dokumenten (in Kopie) an die oben genannte e-mail-Adresse zu senden:
- Meldezettel des Kindes
- Geburtsurkunde des Kindes
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass des Kindes
- Ev. auch Vormundschaftsdekret
Bitte senden Sie alle Unterlagen gesammelt an:
kindergartenanmeldung@ebreichsdorf.at
Sollte der Mail-Versand für Sie nicht möglich sein, bitte wenden Sie sich an Mag. Birgit Salja (Team Bürgerservice) unter 02254 72218 – 113. Achtung: Eine persönliche Anmeldung im Rathaus ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich!
Die Anmeldefrist für das Kindergartenjahr 2024/25 endet mit 31.01.2024
Achtung! Das Einlangen der Kindergartenanmeldung wird schriftlich seitens der Stadtgemeinde Ebreichsdorf bestätigt. Erst nach Erhalt dieser Bestätigung ist die Anmeldung gültig. Zusagen oder Wartelistenplätze werden gesondert übermittelt.
Allgemeine Informationen zur Anmeldung in einem Kindergarten der Stadtgemeinde Ebreichsdorf finden Sie hier:
Die häufigsten Fragen und Antworten
- Kindergarten 1 Ebreichsdorf, Wiener Straße 5, 2483 Ebreichsdorf
- Kindergarten 2 Piesting Au „Kunterbunt", Hans Czettel Gasse 2 – 4, 2483 Ebreichsdorf
- Kindergarten 3 Ebreichsdorf „Sonnenschein", Wiener Straße 27, 2483 Ebreichsdorf
- Kindergarten Unterwaltersdorf 1, Kirchengasse 4, 2442 Unterwaltersdorf
- Kindergarten Unterwaltersdorf 2, Lindenallee 8a, 2442 Unterwaltersdorf
- Kindergarten Weigelsdorf, Fabrikstraße 72, 2483 Weigelsdorf
Frühestens im Alter von 1 Jahr, spätestens jedoch im Jänner vor dem jeweiligen Kindergartenjahr (beginnt immer im September und dauert bis Juni), in dem das Kind 2 Jahre alt wird.
Alle Kinder mit Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Ebreichsdorf. Je nach Verfügbarkeit an Plätzen ist der frühestmögliche Eintritt in einen Landeskindergarten im Alter von 2 Jahren.
Nein. Es gibt eine gewisse regionale Zuteilung zu den einzelnen fünf Kindergärten, welche abhängig von der eigenen Hauptwohnsitzadresse in der Stadtgemeinde Ebreichsdorf ist. Die Zuteilung richtet sich auch nach der Verfügbarkeit an freien Plätze. Für nähere Details wenden Sie sich bitte an Fr. Birgit Salja (Tel. 02254/72218 – 117 oder birgit.salja@ebreichsdorf.at).
Zur Info: Kinder mit Wohnsitz im Rösselhof (Unterwaltersdorf) werden automatisch dem Kindergarten Piesting Au in Ebreichsdorf zugeteilt, da der Rösselhof der Katastralgemeinde Ebreichsdorf zugeordnet ist.
Ja. Wenn Sie in naher Zukunft einen Umzug nach Ebreichsdorf planen, derzeit aber noch keinen Meldezettel mit einem Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Ebreichsdorf vorweisen können, können Sie Ihr Kind trotzdem schon (vor-)anmelden. Die Zuteilung in einen Kindergarten erfolgt erst nach Ummeldung im Meldeamt der Stadtgemeinde. Der Meldezettel des Kindes mit Hauptwohnsitz muss nachgereicht werden.
In Ausnahmefällen und unter besonderen Umständen kann aus diesen Gründen ein Wechsel in den Kindergarten 1 Wiener Straße 5 in Ebreichsdorf erfolgen, da dieser Kindergarten als einziger lange Öffnungszeiten (bis 18 Uhr) hat.
Die allgemeinen Öffnungszeiten aller Kindergärten finden Sie auf der jeweiligen Homepage. Zur Übersicht: Kindergärten in der Stadtgemeinde Ebreichsdorf