Gemäß dem Österreichischen Stabilitätspakt (ÖStP 2012) sind die Gemeinden verpflichtet, den Voranschlag und den Rechnungsabschluss samt Beilagen im Internet zu veröffentlichen.
Rechtsgrundlage für den Voranschlag: § 73 Abs. 5 NÖ Gemeindeordnung
Bei der Veröffentlichung muss eine weitere Verwendung der Dateien ermöglicht werden.
Voranschlag 2023
Voranschlag 2022
Voranschlag 2021
Voranschlag 2020
Voranschlag 2019
Voranschlag 2018
Voranschlag 2016
Voranschlag 2015
Voranschlag 2014