Gemäß dem Österreichischen Stabilitätspakt (ÖStP 2012) sind die Gemeinden verpflichtet, den Voranschlag und den Rechnungsabschluss samt Beilagen im Internet zu veröffentlichen.
Rechtsgrundlage für den Voranschlag: § 73 Abs. 5 NÖ Gemeindeordnung
Bei der Veröffentlichung muss eine weitere Verwendung der Dateien ermöglicht werden.
Voranschlag 2024
Voranschlag 2023
Voranschlag 2022
Voranschlag 2021
Voranschlag 2020
Voranschlag 2019
Voranschlag 2018
Voranschlag 2016
Voranschlag 2015
Voranschlag 2014