An-, Ab- und Ummeldung

Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.

Im Meldeamt erhalten Sie diverse Förderungsansuchen für die Wohnbauförderung des Amtes der NÖ Landesregierung.

Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:

1) Öffentliche Urkunde, aus denen Familien- und Vornamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Anzumeldenden hervorgehen,

2) "Antrag auf Meldung" (ein dem alten Meldezettel ähnliches Formblatt) erhältlich am Gemeindeamt oder auch hier online abrufbar. Datei herunterladen: PDFMeldezettel

Anmeldung des Hauptwohnsitzes: die Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes wird gleichzeitig online von uns durchgeführt.
Sie müssen also nicht mehr zur "alten" Gemeinde und zur "neuen" Gemeinde gehen.
Auch eine Ummeldung des bisherigen Hauptwohnsitzes auf einen weiteren Wohnsitz (bei gleichzeitiger Anmeldung des Hauptwohnsitzes in Ebreichsdorf) wird von uns online für Sie durchgeführt.

Anmeldung weiterer Wohnsitz: oben genannte öffentliche Urkunden

Abmeldung bei Verzug im Inland: Sie brauchen nur auf das Gemeindeamt des neuen Wohnsitzes gehen und dort wird bei der Anmeldung auch gleichzeitig die Abmeldung durchgeführt.

Abmeldung bei Verzug ins Ausland: Vorsprache im Meldeamt

Unterkunftnehmer/innen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen in jedem Fall ein Reisedokument (Reisepass, Personalausweis).