Eine Eheschließung ist mit 1.1.2019 für gleichgeschlechtliche und verschiedengeschlechtliche Paare beim Standesamt möglich.
Betreffend Terminvereinbarung und Ermittlung der Ehefähigkeit wenden Sie sich bitte gleich an das Standesamt, welches die Eheschließung vornehmen soll (nicht mehr wie früher an das Wohnsitzstandesamt)!
Vorzulegende Dokumente:
jeweils von den Verlobten:
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
amtlicher Lichtbildausweis
Nachweise akademischer Grade
Fremde Staatsangehörige
Reisepass oder Staatsangehörigkeitsausweis
Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate)
Bestätigung der Ehefähigkeit - Ehefähigkeitszeugnis-, erhältlich bei der Heimatbehörde oder der diplomatischen Vertretungsbehörde (Botschaft) in Österreich, übersetzt und in bestimmten Fällen ist auch eine Apostille oder diplomatische Beglaubigung notwendig. Bitte nehmen Sie rechzeitig Kontakt mit dem Standesamt auf, um eventuelle Fragen zu klären.
Die unten angeführten Unterlagen sind zusätzlich zu den Dokumenten zum Standesamt mit zu bringen, wenn
die Verlobten eine oder mehrere Vorehen in Österreich hatten:
Heiratsurkunden der letzten Vorehe
Nachweis/e der Auflösung - Scheidungsbeschluss oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftsstempel (gültige Bestätigung der Rechtskraft)
Sterbeurkunde der Ehepartnerin/ des Ehepartners
die Verlobten eine oder mehrere Vorehen im Ausland hatten:
Heiratsurkunde und Scheidungsurteil (Komplettfassung) jeweils mit Übersetzung. Bitte nehmen Sie mit uns direkten Kontakt auf!
Die Verlobten haben ein gemeinsames Kind oder mehrere gemeinsame Kinder:
Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
Vaterschaftsanerkenntnisse der gemeinsamen Kinder