Vergabekriterien für Mietwohnungen der Stadtgemeinde Ebreichsdorf:
Bei Vergabe der Mietwohnungen der Stadtgemeinde Ebreichsdorf wird nach drei Typen unterschieden. Grundlage ist das Entwicklungskonzept "Gemeindewohnungen derStadtgemeinde Ebreichsdorf" Version 1.1 vom Jänner 2008.
Wohnungs-Typ A - "Soziale-Wohnungen"
Es betrifft die Wohnungen mit einfacher Ausstattung und günstigen Miet- bzw.Betriebskosten.
Bedingungen für die Vergabe dieser Wohnungen sind:
- Nachvollziehbare, unvorhergesehene Notsituation des(r) Wohnungswerber(in)
- Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EU-Bürger
- Mindestens drei Jahre Wohnsitz in der Stadtgemeinde Ebreichsdorf
Wohnungsvergabe ist nur auf die minimal erlaubte Befristung von drei Jahren lt. MRG möglich. Kürzere Unterkunfterteilung erfolgt durch "Prekarium", wobei in diesem Fall nur die Betriebskosten verrechnet werden.
Weitere Bestimmungen:
- Prekarien sind im Vorstand provisorisch zu genehmigen und dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen.
- Es besteht seitens der Wohnungswerber kein Anspruch auf bestimmte Wohnungsgröße, Ausstattung oder Lage der Wohnung
- Wohnungsverbesserungen durch die Mieter sind zustimmungspflichtig. Verbesserungen gehen jedenfalls ins Eigentum des Vermieters über.
- Die Vergaberichtlinien (Anlage 2) sind nicht zu berücksichtigen bzw. kann die Vergabe auch ohne Berücksichtigung der Reihungsliste erfolgen.
Wohnungs-Type "B" "Standard“-Wohnungen"
Die Vergabe dieser Wohnungen hat nach den Bestimmungen der Vergaberichtlinien bzw. nach der Reihungsliste (die Reihung erfolgt nach der Anmeldung bzw. nach Feststellung und Beschluss im Ausschuss für Wohnungsvergaben) zu erfolgen.
Wohnungs-Typ "C" "Markt-Wohnungen"
Es betrifft die Wohnungen lt. Anlage 1, das sind Wohnungen die aufgrund der hohen Mieten (Richtwert: mtl. HMZ über € 5,50 exkl. Umsatzsteuer pro m²) und Betriebskosten am freien Markt zu vergeben sind.
Die Vergabe dieser Wohnungen kann ohne Berücksichtigung der Bestimmungen der Vergaberichtlinien und ohne Reihungsliste erfolgen. Es kann auch bei Bedarf ein Wohnungsmakler für die Vermarktung beigezogen werden.Bedingung ist, dass der/die Wohnungswerber/in die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt bzw. EU-Bürger/in ist.