Sterbefall

Die Anzeige des Todes muss bei dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt erfolgen. 

Der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Ebreichsdorf ist für Todesfälle in den Gemeinden Ebreichsdorf, Weigelsdorf, Unterwaltersdorf, Schranawand, Seibersdorf, Deutsch-Brodersdorf, Mitterndorf an der Fischa, Neu-Mitterndorf und Reisenberg zuständig.

mitzubringende Dokumente

Anzeige des Todes (Totenbeschauarzt)
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis

bei verheirateten Personen zusätzlich
Heiratsurkunde der letzten Ehe

bei verwitweten Personen zusätzlich
Heiratsurkunde der letzten Ehe
Sterbeurkunde der / des verstorbenen Ehegattin / Ehegatten

bei Personen anderer Staatsangehörigkeit zusätzlich
Reisepass bzw. Staatsangehörigkeitsausweis

Kosten einer Sterbeurkunde:

€ 2,10 Verwaltungsabgabe
€ 7,20 Bundesgebühr