Gemäß dem Österreichischen Stabilitätspakt (ÖStP 2012) sind die Gemeinden verpflichtet, den Voranschlag und den Rechnungsabschluss samt Beilagen im Internet zu veröffentlichen.
Rechtsgrundlage für den Rechnungsabschluss: § 84 NÖ Gemeindeordnung
Die Rechnungsabschlüsse der Stadtgemeinde Ebreichsdorf ab dem Jahr 2013, sowie der Voranschläge ab dem Jahr 2020 finden Sie unter www.offenerhaushalt.at
Rechnungsabschluss 2024
Rechnungsabschluss 2023
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Rechnungsabschluss 2021
Rechnungsabschluss 2020