Aus den Bestimmungen der NÖ Bauordnung 2014 ergibt sich, dass die auf einer Liegenschaft anfallenden Schmutzwässer in den öffentlichen Kanal abzuleiten sind.
Grundsätzlich sollte auf jedem Bauplatz eine Anschlussmöglichkeit an den Ortskanal – Kanalanschlussschacht – zur Verfügung stehen. Sollte diese Anschlussmöglichkeit ausnahmsweise fehlen, wird über einen formlosen Antrag des Grundstückseigentümers von der Stadtgemeinde Ebreichsdorf die Herstellung der Anschlussleitung mit abschließendem Anschlussschacht veranlasst. Diesem Antrag soll eine Skizze mit der Darstellung der Lage der gewünschten Anschlussleitung beigelegt werden.
Diese Anträge sind formlos zu stellen. Nach Einlangen der Anträge werden diese vom Bauamt an den für Kanalangelegenheiten zuständigen Stadtrat Markus Gubik und das Zivilingenieurbüro für Kanalprojekte Bichler/Kolbe weitergeleitet. Nach Freigabe durch Stadtrat Markus Gubik werden die fehlenden Kanalanschlüsse hergestellt.
Für den Anschluss an den Ortskanal ist eine Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten. Bei Abänderungen der Berechnungsfläche (durch Zubauten oder Abänderungen bei bestehenden Gebäuden) wird eine Ergänzungsabgabe vorgeschrieben.
Für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kanalanlage ist eine jährliche Kanalbenützungsgebühr vorzuschreiben.
Der Abgabenschuldner hat der Stadtgemeinde Ebreichsdorf den Zeitpunkt bekannt zu geben, an dem der Hauskanal an den Ortskanal angeschlossen wurde und somit eine Benützungsmöglichkeit gegeben ist.
Veränderungen auf angeschlossenen Liegenschaften (Zubauten, Abänderungen), die eine Änderung der Berechnungsgrundlagen für bereits vorgeschriebene Kanaleinmündungsabgaben nach sich ziehen, sind binnen 2 Wochen nach ihrer Vollendung vom Abgabenschuldner schriftlich anzuzeigen (Veränderungsanzeige). Diese Veränderungsanzeige kann gegebenenfalls (bei Änderungen, die mit Fertigstellungsanzeige abzuschließen sind) der Fertigstellungsanzeige angeschlossen werden.
Die Höhe der Abgaben ergibt sich aus den im NÖ Kanalgesetz festgelegten Richtlinien.
Bei Fragen zur Berechnung dieser Abgaben wenden sie sich bitte an Frau Swetlana Müller.