INFOBLATT - Die feuerpolizeiliche Beschau
Bedeutende Werte des Volksvermögens werden alljährlich ein Raub der Flammen. Viele Brände haben ihre Ursache in baulichen oder feuerpolizeilichen Mängeln und hätten bei einer Feuerbeschau festgestellt und rechtzeitig beseitigt werden können.
Aus diesem Grund hat die NÖ Landesregierung das NÖ Feuerwehrgesetz novelliert.
Es wurde dem Rauchfangkehrermeister als Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz die alleinige Verantwortung hinsichtlich der feuerpolizeilichen Beschau übertragen. Im Auftrag des Landes NÖ muss der zuständige Rauchfangkehrermeister die feuerpolizeiliche Beschau innerhalb von 10 Jahren durchführen.
Die feuerpolizeiliche Beschau betrifft alle Gebäude und Nebengebäude samt umliegenden Grundstücksflächen. Sie unterteilen sich daher in eine äußere und eine innere Beschau.
Bei der äußeren Beschau wird vor allem auf folgende Punkte Bedacht genommen:
Brandgefahr durch Lagerung brennbarer Flüssigkeiten und Materialien, eventuell Flüssiggaslagerung, behelfsmäßige Einstellung von Kraftfahrzeugen in Zufahrten und Hofräumen, baulicher Zustand des Objektes; dazu gehören Rauchfangköpfe, Eindeckung der Dachhaut, vorhandenen Brandmauern (Feuermauern), sowie eventuell vorhandene Blitzschutz und Antennenanlagen.
Zweckmäßigerweise ist auch die Überprüfung auf Freihaltung der Anfahrtswege und Abstellflächen für Löschfahrzeuge und das Vorhandensein von notwendigem Löschwasser erforderlich.
Die innere Beschau der Gebäude wird von den Kellerräumen bis zum Dachboden, sowie in den Wohnräumen samt ihren Nebenräumen vorgenommen. Hierbei wird besonderes Augenmerk auf die Rauchfänge, die umliegenden Holzbauteile, die Kehr- und Putztürchen, sowie auf die Lagerung von brennbaren Gütern gerichtet.
Auch alle Heizräume, sowie Feuerstätten, Verbindungsstücke und die damit in Zusammenhang stehenden brennbaren Bauteile und Materialien werden besichtigt.
Überprüft wird auch der freie Zugang zu den Kehr- und Putztürchen, sowie die Freihaltung von Stiegen und Gängen oder Fluchtwegen.
Dunstabzugs- und Lüftungsleitungen die durch Dachböden oder andere Räume führen sind gegen Brandübertragung abzusichern (Brandschutzklappen oder Ummantelungen).
Außerdem wird überprüft, ob sich die elektrischen Anlagen, wie z.B. Installationen, Sicherungen und Schutzschalter, in gutem Zustand befinden.
Das Ergebnis der Beschau ist in einer Niederschrift festzuhalten und vom Hauseigentümer, Mieter oder Nutzungsberechtigten zu unterfertigen.
Sie werden zeitgerecht verständigt, wann in Ihrem Objekt die Feuerbeschau durch den Rauchfangkehrermeister durchgeführt wird.
An dieser Stelle sei besonders darauf hingewiesen, dass die feuerpolizeiliche Beschau im Interesse der Allgemeinheit durchgeführt wird.
Broschüre Feuerbeschau zum herunterladen