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Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Ebreichsdorf
Die Stadtgemeinde Ebreichsdorf hat beschlossen, sozial bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/2024 zu gewähren.
Der Gemeinderat hat hierfür eine Maximalsumme von € 35.000 bereitgestellt.
Heizkostenzuschuss Monatl. Bruttoeinkünfte
€ 200,00
€ 150,00
€ 100,00
Alleinstehend
€ 1.155,-
€ 1.300,--
€ 1.368,--
Ehepaar/Lebensgem.
€ 1.822,--
€ 1.942,--
€ 2.039,--
Alleinstehend 1 Kind
€ 1.333,--
€ 1.517,--
€ 1.593,--
Alleinstehend 2 Kinder
€ 1.511,--
€ 1.734,--
Paar 1 Kind
€ 2.000,--
€ 2.159,--
€ 2.269,--
Paar 2 Kinder
€ 2.178,--
€ 2.374,--
€ 2.495,--
jedes weitere Kind plus € 205,--
€ 216,--
€ 227,--
jeder weitere Erwachsene plus € 667,-- € 656,--
€ 692,--
Anträge können ab 16. Oktober 2023 bis 31. März 2024 beim Rathaus Ebreichsdorf / Meldeamt EG, Rathausplatz 1, zu den jeweiligen Amtszeiten, gestellt werden.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und die Kopien der Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen sind vorzulegen.
Anspruchsberechtigt sind alle Bürger, die am 01.12.2022 ihren Hauptwohnsitz in Ebreichsdorf hatten und noch immer haben und die in der Tabelle angegebenen Einkommensgrenze (brutto) nicht überschreiten.
Informationen zum NÖ Heizkostenzuschuss und NÖ Sonderförderung 2023/2024
finden Sie im Link:
Heizkostenszuschuss - Land Niederösterreich (noel.gv.at)
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