Förderung für den Ankauf eines E-Fahrrades

Die Stadtgemeinde Ebreichsdorf fördert den Ankauf eines E-Fahrrades mit  € 100,-- 

Bedingungen:

  • Hauptwohnsitz in Ebreichsdorf
  • Originalrechnung mit Seriennummer

Text des Gemeinderatsbeschlusses:

Im Hinblick auf Umweltschutzbelange, Beitritt als Klimabündnisgemeinde und dergleichen soll eine Direktförderung für den Ankauf von E-Fahrrädern ermöglicht werden. Diese Förderung der Stadtgemeinde Ebreichsdorf basiert auf dem Gemeinderatsbeschluss vom 16.12.2021.
Laut Beschlussfassung des Gemeinderates vom 16.12.2021 gewährt die Stadtgemeinde Ebreichsdorf eine finanzielle Unterstützung von € 100,00 pro Antragsteller unter Vorlage der Rechnung und des Nachweises, dass der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Ebreichsdorf hat.

Die Förderungen der Gemeinde erfolgen nach Maßgabe der finanziellen Mittel bzw. budgetären Möglichkeiten (Obergrenze Budgetansatz € 8.000 pro Jahr). Eine Förderung erfolgt ohne jegliches Präjudiz bzw. es besteht im Einzelfall kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Bei unrichtigen Angaben, bei bekannt werden der unvollständigen Durchführung oder Nichtdurchführung des Förderungsvorhabens müssen eventuell geleistete Gemeindeförderungsbeträge zurückgezahlt werden.

Die Förderung tritt rückwirkend ab 01.01.2022 in Kraft und gilt bis 31.12.2024.

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