Fertigstellungsanzeige

Ist ein bewilligtes Bauvorhaben fertiggestellt, hat der Bauwerber dies der Baubehörde vor Benützung des Bauwerks anzuzeigen. Anzeigepflichtige Abweichungen sind in dieser Anzeige anzuführen. Die Fertigstellung eines Teiles eines bewilligten Bauvorhabens darf dann angezeigt werden, wenn dieser Teil für sich allein dem bewilligten Verwendungszweck, den Vorschriften der NÖ Bauordnung 2014, der NÖ Bautechnikverordnung 2014 und dem Bebauungsplan entspricht.

Die Fertigstellung Ihres Bauvorhabens ist mit dem Formular Datei herunterladen: PDFFertigstellungsanzeige § 30 BO 2014 im Bauamt anzuzeigen.

Hier finden Sie die Informationen von help.gv.at zum Thema Fertigstellungsanzeige.


 

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