Volksbegehren im Zeitraum von 15. – 22. Juni 2026
Folgende 5 Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen finden in diesem Zeitraum statt:
- Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl
- Karfreitag-Feiertag für Alle
- Polizei - kritischer Personalmangel
- Transparenz im Parlament
- GRATIS Verhütung
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 15. Juni, bis (einschließlich) Montag, 22. Juni 2026, in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu jedem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären.
Die Eintragung muss nicht bei einer Gemeinde erfolgen, sondern kann stattdessen online mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur (ID-Austria) getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 11.Mai 2026 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
In der Stadtgemeinde Ebreichsdorf können Eintragungen während des Eintragungszeitraums wie folgt vorgenommen werden:
Ort: Rathaus Ebreichsdorf, 2483 Ebreichsdorf, Rathausplatz 1, Meldeamt Zi EG 01,02, barrierefrei
Zeiten:
Montag, 15. Juni 2026, von 08:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag, 16. Juni2026, von 08:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch, 17. Juni 2026, von 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 18. Juni 2026, von 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag, 19. Juni 2026, von 08:00 bis 16:00 Uhr
Samstag, 20. Juni 2026, geschlossen
Sonntag, 21. Juni 2026, geschlossen
Montag, 22. Juni 2026, von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (22. Juni 2026), 20.00 Uhr, durchführen.
Bitte für die Eintragung einen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen!
Nähere Informationen erhalten Sie im Referat Wahlen im Rathaus der Stadtgemeinde Ebreichsdorf, Karin Böhm, Telefonnr. 02254 / 72218 144, E-Mail: karin.boehm@ebreichsdorf.at und unter www.ebreichsdorf.gv.at oder www.bmi.gv.at unter „Volksbegehren“ (Text und Begründung der Volksbegehren).
Weitere Informationen zum Volksbegehren finden Sie unter folgendem Link
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/transparenz_und_partizipation_in_der_demokratie/buergerbeteiligung/2/Seite.320475
Während des Eintragungszeitraumes ist innerhalb der Verbotszone (Verbotszone ist das Gebäude, in dem sich ein Eintragungslokal befindet, ferner die oben als Verbotszone näher beschriebenen Flächen, wie etwa der Umkreis in Metern, Gehsteige, Verkehrsflächen usw.) folgendes verboten:
a) jede Art der Werbung für ein Volksbegehren, insbesondere auch durch Ansprachen an die Stimmberechtigten, durch Anschlag oder Verteilen von Aufrufen und dergleichen,
b) jede Ansammlung von Personen, sowie
c) das Tragen von Waffen jeder Art (das Verbot des Tragens von Waffen bezieht sich nicht auf jene Waffen, die von im Dienst befindlichen Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes und Justizwachebeamten nach ihren dienstlichen Vorschriften getragen werden müssen).
Übertretungen dieser Verbote werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 218 €, im Fall der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen geahndet.
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