OKT 2019:
Verkehrssituation vor der Schule
02 VERKEHRSSITUATION VOR DER SCHULE.pdf
ERGÄNZUNG:
Alleine mit Rad, Scooter & Co – Auszug ÖAMTC
- Öffentliche Verkehrsmittel:
dürfen Kinder ab dem 6. Geburtstag alleine nutzen
- Fahrräder:
"Unter 12 Jahren dürfen sich Kinder auf Fahrrädern grundsätzlich nur unter Aufsicht eines mindestens 16-jährigen Begleiters im öffentlichen Verkehr bewegen", erklärt der ÖAMTC-Jurist.
Eine Ausnahmeregelung gilt für Kinder mit Radfahrausweis: Diesen können Kinder ab dem vollendeten 10. Lebensjahr nach Ablegung einer Prüfung erwerben.
Kinder, in der 4. Schulstufe, können schon ab 9 Jahren den Ausweis bekommen.
- Roller:
Seit 1. April 2019 dürfen Kinder, wenn sie über 8 Jahre alt sind, auch alleine mit ausschließlich durch Muskelkraft betriebenen Kleintretrollern unterwegs sein
SEP 2019:
Vorstellung des Elternverein & MG Beitrag 2019/20
01 EV Vorstellung_Anschreiben MG Beitrag2019.pdf
Protokoll Hauptversammlung 17.10.2019