Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Ebreichsdorf
Die Stadtgemeinde Ebreichsdorf hat beschlossen, sozial bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2025/2026 zu gewähren. Der Gemeinderat hat hierfür eine Maximalsumme von € 40.000, -- bereitgestellt.

Anträge können ab 13. Oktober 2025 bis 31. März 2026 im Rathaus Ebreichsdorf / Referat Standesamt, Staatsbürgerschaft und Soziales, EG, Zi. 3,4; Rathausplatz 1, zu den jeweiligen Amtszeiten gestellt werden.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und die Kopien der aktuellen Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen sind vorzulegen.
Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die am 01.12.2024 ihren Hauptwohnsitz in Ebreichsdorf hatten und noch immer haben und die in der Tabelle angegebenen Einkommensgrenze (brutto) nicht überschreiten.
Weitere Infos finden sie hier.