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Heizkostenzuschuss Land NÖ 2025/2026
Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- zu gewähren.
Die Anträge können ausschließlich bei der zuständigen Gemeinde, in der sich der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person befindet, gestellt werden.
Diese können ab sofort bis spätestens 31.März 2026 im Rathaus Ebreichsdorf / Referat Standesamt, Staatsbürgerschaft und Soziales, EG, Zi. 3,4; Rathausplatz 1, zu den jeweiligen Amtszeiten eingebracht werden.
Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in NÖ seit mindestens 6 Monaten.
Bei der Beantragung ist eine Kopie des aktuellen Einkommensnachweises,
die Kontonummer (IBAN), ein amtl. Lichtbildausweis und die E-CARD vorzulegen.
Eine Postanweisung nicht möglich.
Bruttoeinkommensgrenze für 2025:
Alleinstehende € 1.273,99
Ehepaar, Lebensgefährten € 2.009,85
zuzüglich für jedes Kind € 196,57
zuzüglich für jede weitere erwachsenen Personen € 735,86
Bruttoeinkommensgrenze für Bezieherinnen und Bezieher nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld für 2025:
Alleinstehende € 1.486,32
Ehepaar, Lebensgefährten € 2.344,83
zuzüglich für jedes Kind € 229,34
zuzüglich für jede weitere erwachsenen Personen € 858,51
Ab 1. Jänner 2026 gelten neue Bruttoeinkommensgrenzen abhängig von den festgesetzten Richtsätzen.
Weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss, der vom Land Niederösterreich gewährt wird, finden Sie unter folgendem Link:
https://www.noel.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html
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