Förderungswürdig sind alle Unternehmer, die auf dem Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Ebreichsdorf beabsichtigen, eine neue Niederlassung zu eröffnen oder eine bestehende Niederlassung zu erweitern.
Förderungswürdig ist eine neue Niederlassung, wenn folgende Eigenschaften gegeben sind:
Voraussetzung für die Anerkennung der Förderungswürdigkeit einer Firmenerweiterung sind:
Die Förderungsansuchen werden vom Ausschuss für Gewerbe gemeinsam mit dem Finanzreferenten vorbereitet. Die Entscheidung über Zuerkennung der Förderung liegt beim Gemeinderat.
Die Förderung wird als zeitlich befristetes unverzinsliches Darlehen je Mitarbeiter, für den von der Firma Kommunalabgaben an die Gemeinde gezahlt werden, gewährt.
Verbleibt der Betrieb zumindest 10 Jahre ab erstmaliger Auszahlung der Förderung im Gemeindegebiet von Ebreichsdorf, wird das Darlehen als nichtrückzahlbar gewertet.
Als Laufzeit für die Förderung wird 5 Jahre ab Ansuchen festgelegt.
Für diesen Zeitraum wird eine Förderung in der Höhe von 20 bis 50 Prozent der Kommunalabgaben gewährt.
Schriftliches Ansuchen an die Gemeinde unter jährlicher Angabe der Anzahl der Beschäftigten und zwar jährlich während der gesamten Laufzeit der Förderung bis spätestens 30. September des Berechnungsjahres (= 1. Oktober bis 30. September des Fogejahres) samt Aufstellung der bezahlten Kommunalsteuern (Budgetierung für das jeweils nächste Jahr wird hiermit möglich).
Zuteilung der Förderung nach Vorliegen der endgültigen Abrechnung im 1. Halbjahr des Folgejahres, wenn kein Zahlungsrückstand an die Gemeinde besteht.
Diese Förderung wird nicht zuerkannt, wenn seitens der Gemeinde bereits eine andere Art der Förderung zugesprochen wurde.
Um einen Anreiz für ortsansässige Betriebe zu bieten, Lehrlinge einzustellen und somit für die Ausbildung der Jugend zu sorgen und somit auch die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde abzusichern zu helfen, wurde in der Gemeinderatssitzung vom 22.10.1997 eine Lehrlingsförderung für ortsansässige Betriebe beschlossen. Die Stadtgemeinde Ebreichsdorf gewährt eine Lehrlingsförderung an ortsansässige Betriebe in der Höhe von ATS 1.500,- (€ 109,01) je Lehrling, ab Stichtag 30.09.1998, wenn
Demnach ergibt sich ab Stichtag die weitere Förderungsdurchführung durch die Buchhaltungsabteilung der Stadtgemeinde Ebreichsdorf. Durch Sie wurde bereits ein kurzer, schriftlicher Förderungsantrag des Förderungswerbers unter Beilage erforderlicher Unterlagen, wie Lehrvertrag (Kopie) und Nachweis des Hauptwohnsitzes des Lehrlings in der Stadtgemeinde Ebreichsdorf an die Gemeinde gerichtet.
Die Förderung beträgt:
Antrag:Formloser Antrag bei der Stadtgemeinde Ebreichsdorf unter Vorlage des Lehr- bzw. Ausbildungsvertrages in Kopie.
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