Geburt


Der Standesamtsverband ist nur zur Beurkundung einer Hausgeburt zuständig (Geburten innerhalb des Standesamtsbezirkes).

mitzubringende Dokumente

Eltern verheiratet


Anzeige der Geburt (Hebamme)
Geburtsurkunden der Eltern
Heiratsurkunde der Eltern
Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern (lautend auf aktuellen Familiennamen)
Meldezettel des Hauptwohnsitzes der Eltern
Nachweis akademischer Grade
Ausländer zusätzlich
Reisepass oder Staatsangehörigkeitsausweis der Eltern
alle fremdsprachigen Urkunden im Original mit Übersetzung


Mutter ledig


Anzeige der Geburt (Hebamme)
Geburtsurkunde der Mutter
Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
Meldezettel des Hauptwohnsitzes der Mutter
Nachweis akademischer Grade
Ausländerinnen zusätzlich
Reisepass oder Staatsangehörigkeitsausweis der Mutter
alle fremdsprachigen Urkunden im Original mit Übersetzung

Mutter geschieden

Anzeige der Geburt (Hebamme)
Geburtsurkunde der Mutter
Heiratsurkunde der letzten Ehe
Scheidungsurteil bzw. -beschluss mit Bestätigung der Rechtskraft der geschiedenen Ehe (diese erhalten Sie beim Scheidungsgericht)
Meldezettel über den Hauptwohnsitz der Mutter
Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
Nachweis akademischer Grade
Ausländerinnen zusäzlich
Reisepass oder Staatsangehörigkeitsausweis der Mutter
alle fremdsprachigen Urkunden im Original mit Übersetzung

Mutter verwitwet

Anzeige der Geburt (Hebamme)
Geburtsurkunde der Mutter
Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
Meldezettel des Hauptwohnsitzes der Mutter
Heiratsurkunde der letzten Ehe
Sterbeurkunde des Ehegatten
Nachweis akademischer Grade
Ausländerinnen zusätzlich
Reisepass oder Staatsangehörigkeitsausweis der Mutter
alle fremdsprachigen Urkunden im Original Übersetzung

Kosten einer Geburtsurkunde
Bei Erstausstellung für Neugeborene gebührenfrei.

Jede weitere Geburtsurkunde kostet:

€ 2,10 Verwaltungsabgabe
€ 7,20 Bundesgebühr