Der Standesamtsverband ist nur zur Beurkundung einer Hausgeburt zuständig (Geburten innerhalb des Standesamtsbezirkes).
mitzubringende Dokumente
Eltern verheiratet
Anzeige der Geburt (Hebamme)
Geburtsurkunden der Eltern
Heiratsurkunde der Eltern
Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern (lautend auf aktuellen Familiennamen)
Meldezettel des Hauptwohnsitzes der Eltern
Nachweis akademischer Grade
Ausländer zusätzlich
Reisepass oder Staatsangehörigkeitsausweis der Eltern
alle fremdsprachigen Urkunden im Original mit Übersetzung
Mutter ledig
Anzeige der Geburt (Hebamme)
Geburtsurkunde der Mutter
Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
Meldezettel des Hauptwohnsitzes der Mutter
Nachweis akademischer Grade
Ausländerinnen zusätzlich
Reisepass oder Staatsangehörigkeitsausweis der Mutter
alle fremdsprachigen Urkunden im Original mit Übersetzung
Mutter geschieden
Anzeige der Geburt (Hebamme)
Geburtsurkunde der Mutter
Heiratsurkunde der letzten Ehe
Scheidungsurteil bzw. -beschluss mit Bestätigung der Rechtskraft der geschiedenen Ehe (diese erhalten Sie beim Scheidungsgericht)
Meldezettel über den Hauptwohnsitz der Mutter
Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
Nachweis akademischer Grade
Ausländerinnen zusäzlich
Reisepass oder Staatsangehörigkeitsausweis der Mutter
alle fremdsprachigen Urkunden im Original mit Übersetzung
Mutter verwitwet
Anzeige der Geburt (Hebamme)
Geburtsurkunde der Mutter
Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
Meldezettel des Hauptwohnsitzes der Mutter
Heiratsurkunde der letzten Ehe
Sterbeurkunde des Ehegatten
Nachweis akademischer Grade
Ausländerinnen zusätzlich
Reisepass oder Staatsangehörigkeitsausweis der Mutter
alle fremdsprachigen Urkunden im Original Übersetzung
Kosten einer Geburtsurkunde
Bei Erstausstellung für Neugeborene gebührenfrei.
Jede weitere Geburtsurkunde kostet:
€ 2,10 Verwaltungsabgabe
€ 7,20 Bundesgebühr
Copyright © 2012 - Stadtgemeinde Ebreichsdorf | Impressum