Für die Berechnung der Kanalgebühren ist das Bauamt, Frau Juran zuständig.
Für die Verrechnung der Kanalgebühren ist die Buchhaltung, Frau Reiter zuständig.
Kanalbenützungsgebühr (Schmutzwasserkanal) jährlich:
€ 2,25 pro Quadratmeter plus 10% MWSt. (seit 1.5.2001)
Wenn die Dachwässer eingeleitet werden (nur bei einem Mischwasserkanal möglich), wird ein 10% Zuschlag zur Kanalgebühr verrechnet € 2,48 pro Quadratmeter plus 10% MWSt.
§ 6 Zahlungstermine
Die Kanalbenützungsgebühren sind im vorhinein in vierteljährlichen Teilzahlungen und zwar jeweils bis 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jeden Jahres an die Stadtgemeinde Ebreichsdorf zu entrichten.
Sie wird aus dem Produkt von Berechnungsfläche und Einheitssatz errechnet:
Berechnungsfläche: Die Hälfte der verbauten Fläche multipliziert mit der um 1 vermehrten Anzahl der angeschlossenen Geschoße plus 15% der unverbauten Fläche (aber maximal 75 Quadratmeter).
Einheitssatz: € 15,10
Für einen nach Abchluss des Kanalbauabschnittes zu errichtenden Kanalanschluss müssen wir, da es dazu keine Fördermittel gibt, zusätzlich zur Anschlussabgabe einen einmaligen Baukostenzuschuss vorschreiben.
Dazu folgende Paragrafen der Kanaleinbindungsverordnung:
§ 2 Ergänzungsabgabe
Der Einheitssatz für die Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe ist in gleicher Höhe für die Berechnung der Ergänzungsabgabe zur Kanaleinmündungsabgabe anzuwenden.
§ 4 Vorauszahlungen
Gemäß § 3a des NÖ Kanalgesetzes 1977 sind Vorauszahlungen auf die gemäß § 2 zu entrichtende Kanaleinmündungsabgabe in der Höhe von 80 von Hundert (=80%) der gemäß § 3 NÖ Kanalgesetz 1977 ermittelten Kanaleinmündungsabgabe zu erheben.
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