Kindergartenbeiträge


Kindergartenbeiträge

Der Kindergartenbeitrag setzt sich aus verschiedenen Beiträgen zusammen:

Beschäftigungsbeitrag:  € 12,--
Frühstücksbeitrag:        € 10,90
Essensbeitrag:              € 54,--

Der Besuch des Kindergartens von 07:00 bis 12.00 Uhr (inkl. Jause und Obst) kostet 22,90 € monatlich.
Der Besuch des Kindergartens bis13:00 Uhr (inkl. Jause, Obst und Mittagessen) kostet 76,90 € monatlich.

Die tageweise Anmeldung beim Mittagessen (1x in der Woche - immer der selbe Wochentag) ist möglich, ausgenommen davon ist der KG Ebreichsdorf I! Neben den 22,90 € monatlich sind dann je angemeldetem Wochentag zusätzlich 10,80 € monatlich Essensbeitrag zu zahlen.

Für die Betreuung vor 07:00 Uhr wird ein Beitrag in der Höhe von € 15.- monatlich eingehoben.

außerdem: einmal jährlicher Kopierbeitrag 3,63  €

 

Die monatlichen Kosten der Nachmittagsbetreuung sind je nach zeitlicher Inanspruchnahme pro Monat festgelegt.

                                                                    bis 20 Stunden        30,--   €
                                                                    bis 40 Stunden        50,--   €
                                                                    bis 60 Stunden        70,--   €

                                                                    bis 80 Stunden        80,--   €

                                                                    bis 100 Stunden    109,01  €

 

Dabei kann die zeitliche Inanspruchnahme für jeden Wochentag gesondert im vorhin festgelegt werden (Wochenplan). Änderungen dieser Einteilung sind jedoch nur mit 1.Dezember, 1.März und zu Beginn der Kindergartenferien zulässig.

 

Alle Kindergartenbeiträge sind mit monatlichen Zahlungen zu Monatsbeginn im vorhinein zu entrichten. Die Zahlscheine dafür werden im Kindergarten verteilt. Wir empfehlen Ihnen jedoch die Möglichkeit eines Einziehungsauftrages, der für Sie besondere Kostenvorteile bringt.

 

Fehlt Ihr Kind (z.B. krankheitsbedingt) über einen zusammenhängenden Zeitraum von zumindest vier Wochen (Bestätigung erhältlich bei der Kindergartenleiterin), kann bei der Gemeinde ein Ansuchen um Rückerstattung der Essensbeiträge gestellt werden.