Wasser


Für Eigentümer von Liegenschaften, die sich im Versorgungsbereich einer öffentlichen Wasserversorgungsanlage (Ortswasserleitung) befinden, besteht grundsätzlich Anschlusszwang.

Auf Antrag des Grundstückseigentümers veranlasst die Stadtgemeinde Ebreichsdorf die Herstellung der Anschlussleitung. Diesem Antrag soll eine Skizze mit der Darstellung der Lage der gewünschten Anschlussleitung beigelegt werden.

Diese Anträge sind formlos zu stellen. Bei Fragestellungen zum Anschluss an die Gemeindewasserleitung (z. B. bezüglich der Anordnung des Wasserzählers) wenden sie sich bitte an Herrn Ing. Kraus.

Nach Herstellung der Anschlussleitung und entsprechendem Baufortschritt (bei Neubauten) kann der von der Gemeinde beigestellte Wasserzähler auf Kosten des Liegenschaftseigentümers eingebaut werden. Der Wasserzählereinbau kann bei Frau Matejka aus der Buchhaltungsabteilung bestellt werden.

Die Kosten für den Wasserzählereinbau werden dem Liegenschaftseigentümer mit Abgabenbescheid vorgeschrieben.

Für den Anschluss an die Ortswasserleitung ist eine Wasseranschlussabgabe zu entrichten. Bei Abänderungen der Berechnungsfläche (durch Zubauten oder Abänderungen bei bestehenden Gebäuden) wird eine Ergänzungsabgabe vorgeschrieben.

Veränderungen auf angeschlossenen Liegenschaften (Zubauten, Abänderungen), die eine Änderung der Berechnungsgrundlagen für bereits vorgeschriebene Wasserversorgungsabgaben nach sich ziehen, sind binnen 2 Wochen nach ihrer Vollendung vom Abgabenschuldner schriftlich anzuzeigen (Veränderungsanzeige). Diese Veränderungsanzeige kann gegebenenfalls (bei Änderungen, die mit Fertigstellungsanzeige abzuschließen sind) der Fertigstellungsanzeige angeschlossen werden.

Die Höhe der Abgaben ergibt sich aus den im NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz festgelegten Richtlinien.

Bei Fragen zur Berechnung dieser Abgaben wenden sie sich bitte an Herrn Ing. Kraus oder Frau Juran.

Für die Bereitstellung der Gemeindewasserleitung ist eine jährliche Bereitstellungsgebühr zu entrichten und für den Wasserbezug aus der Gemeindewasserleitung wird eine Wasserbezugsgebühr vorgeschrieben.

Bei Fragen zu diesen Gebühren stehen ihnen als Auskunftspersonen Frau Matejka und Frau Reiter aus der Buchhaltungsabteilung zur Verfügung.

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