Um ihnen und uns im Falle eines konsenslos errichteten Bauwerkes Unannehmlichkeiten zu ersparen, ist es immer besser, geplante Bauvorhaben mit uns abzuklären und eine gemeinsame sinnvolle Lösung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu suchen.
Für diesbezügliche Fragen stehen ihnen Herr Tuschek und Herr Kraus zur Verfügung.
Außerdem besteht die Möglichkeit, im Bauamt Einsicht in den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Stadtgemeinde Ebreichsdorf zu nehmen und auf Wunsch Ausdrucke zu erhalten.
Formulare für Bauansuchen, Bauanzeigen und Baubeginnsanzeigen liegen im Bauamt auf.
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